- Hundeführerschein
- Vorbereitung auf die Begleithundeprüfung
Hundeführerschein
Der Hundeführerschein in Niedersachsen basiert auf dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG). Dieses Gesetz trat am 1. Juli 2011 in Kraft und regelt unter anderem die Anforderungen und Verpflichtungen für Hundebesitzer in Niedersachsen. Der Hundeführerschein ist ein Bestandteil dieses Gesetzes und zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und das Wohl der Hunde zu gewährleisten.
Wichtige Punkte zum Hundeführerschein in Niedersachsen:
- Wer braucht ihn?:
- Erstmalige Hundebesitzer müssen den Hundeführerschein erwerben.
- Bestehende Hundebesitzer, die ihre Hunde vor Inkrafttreten des Gesetzes hatten, sind in der Regel von dieser Pflicht ausgenommen, müssen aber andere Vorschriften einhalten, wie die Anmeldung ihrer Hunde und die Zahlung der Hundesteuer.
- Anforderungen:
- Der Hundeführerschein besteht aus zwei Teilen: einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Prüfung.
- Die theoretische Prüfung behandelt Themen wie Hundeverhalten, Training, Gesundheitsvorsorge und rechtliche Verantwortlichkeiten.
- Die praktische Prüfung bewertet die Fähigkeit des Besitzers, den Hund in verschiedenen Situationen zu kontrollieren und zu führen, einschließlich öffentlicher Räume.
- Durchführung:
- Die theoretische Prüfung kann online oder bei anerkannten Institutionen abgelegt werden.
- Die praktische Prüfung wird in der Regel von zertifizierten Hundetrainern oder entsprechenden Fachleuten abgenommen.
- Kosten:
- Die Kosten für den Hundeführerschein können variieren, je nach Anbieter und Umfang der Vorbereitungskurse.
- Weitere Vorschriften:
- Alle Hunde müssen in Niedersachsen registriert und haftpflichtversichert sein.
- Hundebesitzer müssen ihre Hunde mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen.
Der Hundeführerschein in Niedersachsen ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Hundebesitzer gut informiert und vorbereitet sind, um ihre Hunde sicher und verantwortungsvoll zu halten.